Zahnarzt Thomas Goßler
Zahnarztpraxis Thomas Goßler Kirchhuchtinger Landstr. 31 28259 Bremen
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Zusatzversicherung

Die Unsicherheit der Verbraucher ist groß: Niemand kann heute wissen, wie sich die Zuzahlungsregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterentwickeln. Kann ich mir einen Zahnersatz in Zukunft noch leisten? Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse? Brauche ich eine Zusatzversicherung und wenn ja, welche? Wie aktuelle Studien belegen, gibt es gravierende Unterschiede bei den Anbietern von Zahn- Zusatzversicherungen. Ein wichtiger Grund, sich vor einem Abschluss genau zu informieren.

Wer schon jetzt viele gefüllte oder erkrankte Zähne hat oder bei wem künftig aufwändige Zahnsanierungen anstehen, wer dabei nicht auf eine hochwertige Versorgung wie Implantate, Keramikkronen und Inlays verzichten will, kann zu einer Zahn-Zusatzversicherung greifen. Mit einer guten Zahn-Zusatzversicherung lässt sich der Eigenanteil hochwertiger Zahnbehandlungen reduzieren. Auch für Patienten mit Parodontitis, die häufig mit komplexen Folgebehandlungen rechnen müssen, kann eine Zahn-Zusatzversicherung sinnvoll sein.

Bevor Sie eine Zahn-Zusatzversicherung abschließen, sollten Sie Ihren Zahnarzt konsultieren, um feststellen zu lassen, welche Zahnbehandlungen in Zukunft bei Ihnen notwendig sein könnten und welches orale Erkrankungsrisiko bei Ihnen vorliegt. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse können Sie unter den Angeboten der Versicherer das richtige für Ihre eigenen Bedürfnisse auswählen. Zudem benötigen einige Zahn- Zusatzversicherer ohnehin einen aktuellen Zahnbefund vom Antragsteller.

Eine gute Zahn-Zusatzversicherung sollte mindestens 50 Prozent des Rechnungsbetrags für die Behandlung übernehmen, einige zahlen sogar bis zu 80 Prozent. Wichtig ist, dass die Leistungen der privaten Zusatzversicherung nicht an die der gesetzlichen Krankenkassen gekoppelt sind. Nur dann werden auch Implantate oder Zahnbehandlungen ohne Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Es sollte zudem keine Begrenzung bei der Erstattung von Inlays und Implantaten geben. Bei Implantaten sollte die Versicherung sowohl die Kosten für das im Kiefer verankerte Implantat als auch für den darauf befestigten Zahnersatz (Suprakonstruktion) tragen. Eine Mehrkostenübernahme für Keramikverblendungen bis zu den Weisheitszähnen ist in der Regel nicht nötig und macht die Versicherung unnötig teuer.

Häufig deckt der Vertrag die zahnfarbene Verblendung bei der Behandlung im Oberkiefer nur bis zum fünften Zahn, im Unterkiefer bis zum vierten Zahn von vorn ab. Was eine Versicherung abdecken sollte, hängt einerseits vom medizinisch Notwendigen, andererseits von Ihren ästhetischen Bedürfnissen ab. Ihr Zahnarzt hilft Ihnen sicherlich gerne bei der Entscheidung. Die Berechnung des Anspruches sollte nicht nur auf die Höhe der Regelversorgung beschränkt sein, sondern auch Zahnarztrechnungen bis zum GOZ-Höchstbetrag, dem von der Gebührenordnung für Zahnärzte bemessenen Höchstsatz, einschließen.
Außerdem sollte darüber hinaus die Übernahme von Nebenkosten durch die Versicherung abgedeckt sein.

Gerade bei Implantatbehandlungen sind beispielsweise Maßnahmen zum Knochenaufbau besonders kostspielig. Wichtig ist ebenfalls, dass die Anzahl der Implantate nicht eingeschränkt ist. Es ist durchaus sinnvoll, eine Zahn-Zusatzversicherung abzuschließen, die auch die Kosten für Prophylaxe wie Professionelle Zahnreinigung oder kieferorthopädische Behandlungen einschließt. Jede Zusatzversicherung setzt in ihren Leistungen in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss eine Obergrenze. Ein gutes Angebot erstattet bereits im ersten Versicherungsjahr über 500 Euro.

Bei manchen Anbietern liegt die Obergrenze sogar bei über 1.000 Euro. Insgesamt sollte man darauf achten, dass es auch langfristig keine zu engen Begrenzungen gibt. So zahlen einige Anbieter nur bis zu 1.000 Euro im Jahr oder höchstens 4.800 Euro in vier Jahren. Neben der Beratung durch Ihren Zahnarzt haben Sie auch die Möglichkeit, sich bei Verbraucherschutzinitiativen wie der Stiftung Warentest oder der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) über Zahn-Zusatzversicherungen zu informieren. Letztendlich liegt es immer in Ihrem Ermessen, wie hochwertig und in welchem Umfang eine erforderliche Versorgung erfolgen soll. Bei geringeren Ansprüchen sind auch preiswertere Tarife sinnvoll.

Qualitätsmerkmale für gute Zahn-Zusatzversicherungen in Abhängigkeit von den individuellen Bedürfnissen des Patienten:  

  • Erstattung für Zahnersatz sollte bei mindestens 50 Prozent vom Rechnungsbetrag liegen
  • Versicherung erstattet den vereinbarten Prozentsatz kassenunabhängig, d. h. selbst dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse gar nichts zahlt
  • Zusätzlich Erstattung von mind. 50 Prozent für Prophylaxe und Kieferorthopädie
  • Zahnarzthonorare werden bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz übernommen
  • Keine Begrenzung der maximalen Erstattung bei Inlays und Implantaten
  •  Implantatleistung inklusive Knochenaufbau ist mitversichert; Anzahl der Implantate pro Kiefer/Kieferhälfte ist nicht begrenzt
  • Zahnersatz (Suprakonstruktion) auf Implantaten ist mitversichert
  • Erstattungsbegrenzungen im 1. Versicherungsjahr über 500 Euro sind gut, über 1.000 Euro sehr gut
  • Keine langfristig zu geringen Begrenzungen: z. B. maximal 1.000 Euro pro Jahr

Quelle: Mundgesundheit: Eigenverantwortung - Gemeinsame Vorsorge, Herausgeber: Bundeszahnärztekammer, Chausseestr. 13, 10115 Berlin

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